Bei der anspruchsvollen Verkehrslage am Löwenkreisel wäre eine zusätzliche private Ausfahrt, keine 10 Meter vor dem Fussgängerstreifen eine zusätzliche Belastung für alle Verkehrsteilnehmenden, besonders für Fussgänger:innen, Schulkinder und Velofahrende. Die beantragte Ausnahme, den Strassenabstand zu unterschreiten, darf in dieser Situation keinesfalls gewährt werden. Das öffentliche Interesse überwiegt klar.