07. April 2022
Eingabe SP:
Um Unklarheiten zu vermeiden, schlagen wir vor, für Artikel 2 den Wortlaut von Art 30 der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder und Jugendförderung (FKJV) 1:1 zu übernehmen: Zielgruppe 1 Betreuungsgutscheine werden ausgerichtet a grundsätzlich für Kinder bis zum Abschluss des Kindergartens, b für schulpflichtige Kinder nach Abschluss des Kindergartens, wenn die Betreuung durch eine Tagesfamilie erbracht wird. 2 Wohnsitzgemeinden können die Zielgruppe betreffend schulpflichtige Kinder einschränken.
Stellungnahme GR:
Die Formulierung nach neuer FKJV (in Kraft seit 1.1.2022) entspricht inhaltlich dem Revisionsentwurf, kann jedoch für Absatz 1 übernommen werden. Absatz 2 soll im Reglement nicht explizit übernommen werden. Dies könnte verwirrend wirken, weil mit der vorliegenden Teilrevision die bisherigen Einschränkungen aufgehoben werden. Aufgrund der Kantonalen Verordnung bleibt es immer möglich, Einschränkungen einzuführen. Dafür wäre wiederum eine Teilrevision des Reglements nötig.
Eingabe SP:
Bei Art 3, Abs 1 möchten wir gerne ein «in der Regel» einfügen. So können in Ausnahmefällen Eltern, die sich nicht über BE Login registrieren können, den Antrag in Papierform einreichen.
Stellungnahme GR:
Die Formulierung nach neuer FKJV (in Kraft seit 1.1.2022) entspricht inhaltlich dem Revisionsentwurf, kann jedoch für Absatz 1 übernommen werden. Absatz 2 soll im Reglement nicht explizit übernommen werden. Dies könnte verwirrend wirken, weil mit der vorliegenden Teilrevision die bisherigen Einschränkungen aufgehoben werden. Aufgrund der Kantonalen Verordnung bleibt es immer möglich, Einschränkungen einzuführen. Dafür wäre wiederum eine Teilrevision des Reglements nötig.
Eingabe SP:
Art 3. Abs 2. evtl. redaktionell anpassen, so dass der Text die Praxis der Umsetzung abbildet: Die Verfügung wird ebenfalls über kiBon an die Betriebe übermittelt. Die Betriebe lesen diese in ihr System ein und der «Betreuungsgutschein» wird den Eltern direkt von der Rechnung abgezogen. Die Eltern erhalten also nie einen Betreuungsgutschein zum einlösen.
Stellungnahme GR:
Die verfügten Betreuungsgutscheine werden den Leistungserbringern elektronisch übermittelt und wie beschrieben, vom Rechnungsbetrag in Abzug gebracht. Ein detaillierter Beschrieb des Ablaufs ist in einem Reglement unüblich. Daher wird die Formulierung nicht angepasst.
Eingabe SP:
Die Informationen über die Betreuungsgutscheine liegen auch in einfacher Sprache vor. Wir würden es begrüssen, wenn die Gemeinde Grosshöchstetten Kopien davon in der Gemeindeverwaltung auflegt.
Stellungnahme GR:
Anliegen wird aufgenommen. Die Erfahrung zeigt, dass Eltern (auch fremdsprachige) durch ihre Kontaktstellen wie Arbeitgeberin, Kitas, RAV, Betreuungs- und Beratungsstellen usw. gut informiert sind über das Angebot von Betreuungsgutscheinen.