5. Februar 2023
In Grosshöchstetten fehlen Velowege, ganz besonders auf den Kantonsstrassen.
Seit dem 1. Januar 2021 dürfen deshalb Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo das Trottoir benützen. Dabei müssen sie auf Fussgänger:innen Rücksicht nehmen, da diese Vortritt haben. Jüngere Kinder durften schon vorher das Trottoir benutzen.
Das ASTRA überprüft nun diese Neuregelung und führt dazu eine Befragung durch. Sie soll aufzeigen, wie sicher sich Trottoirnutzer:innen fühlen. Gibt es Gefahrensituationen (Konfliktsituationen / Unfälle / Beinaheunfälle) – insbesondere im Zusammenhang mit velofahrenden Kindern auf dem Trottoir? Hier der Link zur Befragung – nimm doch auch teil! Wir brauchen gute und sichere Lösungen für Fuss- und Velowege.